BGR Einlagen

Die Regel:

Die Berufsgenossenschaftliche Regelung (DGUV BGR 112- 191) für das Tragen von Sicherheitsschuhen besagt, dass in Sicherheitsschuhe keine Einlagen oder Einlagesohlen getragen werden dürfen.

Denn durch die Einlagen können die baumustergeprüften und genormten Eigenschaften der Sicherheitsschuhe beeinflusst werden, wie z.B.

Resthöhe der Zehenkappen

Antistatik

Energieaufnahmevermögen

Hinzu kommt noch: Wenn Einlagen in Sicherheitsschuhe getragen werden, zählen diese zur persönlichen Schutzausrüstung und sind deshalb keine Leistung der „Gesetzlichen Krankenkassen“.  

Somit kann keine Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse erfolgen!

Das Problem:

Wer übernimmt dann die Kosten, wenn diese Einlagen keine Leistung der „Gesetzlichen Krankenkassen“ sind?

Was kann ich tun, wenn ich Fußprobleme habe und keine Einlagen in meinen Sicherheitsschuhen tragen darf?

Denn die Konsequenz aus der DGUV Regel ist, dass die Zertifizierung (Baumusterprüfung) der Sicherheitsschuhe erlischt und somit auch der Verlust des Versicherungsschutzes droht!

Es gibt diverse Sicherheitsschuh-Hersteller , die sich diesem Problem angenommen haben und für verschiedene Modelle das Tragen von Einlagen im Sinne der DGUV-Regel erlauben.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Einlagen bzw. die Materialien zusammen mit den Sicherheitsschuhen gewisse Prüfkriterien zu erfüllen haben bzw. über eine erfolgreiche Baumusterprüfung verfügen.

Die Lösung:

Unsere Aufgabe ist es nun aus den zertifizierten Materialien Ihre Einlagen entsprechend der DGUV-Regel zu fertigen. Die Einlagen werden individuell entsprechend Ihren Fußmaßen und Beschwerden hergestellt. Für die Kosten dieser baumustergeprüften Einlagen, brauchen weder Sie noch Ihr Arbeitgeber aufzukommen.

1.

Sollten Sie weniger als 15 Jahre Rentenbeiträge bezahlt haben, so kommt als Kostenträger die Agentur für Arbeit in Frage.

2.

Wenn Sie aber 15 Jahre oder mehr in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ist die  Deutsche Rentenversicherung zuständig. Bei beiden Kostenträgern ist hierfür ein Antrag, Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers, Kostenvoranschlag und ärztliche Verordnung notwendig.  Die hierfür benötigten Formulare bekommen Sie entweder direkt bei uns oder aber Sie können sich diese von der Webseite der DRV direkt herunterladen.

3.

Sollten Sie Einlagen tragen, als Folge eines Betriebs– oder Wegeunfalls, kommt dafür die zuständige Berufsgenossenschaft auf. 

Waldmann Orthopädie-
Schuhtechnik GmbH

Inhaber: Karl Waldmann
Hauptstraße 52
74653 Künzelsau

Kontaktdaten

Telefon: +49 7940 2598
Fax: +49 7940 55778
E-Mail: info@kawal.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr.: 08.30 – 12.30 und 14.00 – 18.00
Sa.:            09.00 – 12.00

Mittwochnachmittags geschlossen!


© 2022 Waldmann Orthopädie-Schuhtechnik GmbH